Wahlwerbung wird beschränkt – sinnvolle Regelung

In der eigens für diesen Tagesordnungspunkt anberaumten zusätzlichen Stadtratssitzung am 7. März soll über die Regelung der Wahlwerbung im Stadtgebiet, insbesondere über die Anzahl der zulässigen Wahlplakate, entschieden werden.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass jeder Partei ein Grundkontingent von 125 Plakaten zur Verfügung steht. Da an jedem Standort immer zwei Plakate (eines pro Fahrtrichtung) aufgehängt werden, ergeben sich ca. 60 Standorte, so dass die Plakatierung über das Stadtgebiet verteilt deutlich geringer ausfallen würde als in den Vorjahren. Darüber hinaus können die Parteien gegen Gebühr weitere Plakatierungsgenehmigungen erwerben. Die Menge richtet sich nach dem Wahlergebnis der letzten Bundestags- oder Europawahl. Es gibt aber auch da eine Obergrenze.

Die Begrenzung ist auf jeden Fall ein sinnvoller Schritt“, sagt dazu der FDP-Vorsitzende und Stadtrat Ralf Armbrüster. „Es reicht, wenn die kandidierenden Parteien wahrgenommen werden, ein Übermaß an Plakatierung wird durch die Regelung verhindert.“

Neben der Mengenbegrenzung sind auch die Größen der Plakate geregelt: A2-Plakate (die „kleinen“ Plakate) sollen die einzig erlaubte Größe sein. Damit bleibt die Beeinträchtigung des Stadtbildes in einem vertretbaren Rahmen. Auch die Anzahl der Plakate pro Standort ist geregelt: An einem Standort (z.B. an einem Laternenpfahl) dürfen nicht mehr als drei Plakate angebracht werden. In der Vergangenheit wurden Laternenpfähle zum Teil über die gesamte Höhe beklebt, was optisch unschön und verkehrstechnisch mancherorts gefährlich war.

Das über 130 Seiten starke Regelwerk enthält zahlreiche weitere Vorschriften und ist damit auch eine klare Richtlinie für eine verträgliche Plakatierung. Obwohl wir als FDP zusätzliche Bürokratie grundsätzlich eher ablehnen, ist in diesem Fall eine klare Regelung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Sicherheit und auch im Interesse einer fairen Demokratie. Wir unterstützen daher die vorgeschlagene Wahlwerbesatzung der Stadtverwalung.

Weitere Informationen dazu:

Tagesordnungspunkt incl. Download-Möglichkeit der vorgeschlagenen Satzung: Hier klicken