Briefwahl in Blieskastel – Anleitung

Die Europa- und Kommunalwahlen im Saarland sind sehr richtungsweisend für unsere Zukunft. Es geht um den Zusammenhalt in der Europäischen Union und darum, vor Ort neue Impulse zu setzen. Die Freien Demokraten stehen hierbei für eine offene Gesellschaft und die Verbesserung der Lebensumstände der Menschen in ihrer Heimat.

Wie und ab wann können Sie die Briefwahl beantragen?

Um bei den kommenden Europa- und Kommunalwahlen im Saarland per Brief zu wählen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung Blieskastel stellen. Das geht ganz einfach: Teilen Sie Ihren Wunsch der Behörde per Email, Brief oder Fax mit oder erscheinen Sie persönlich.

In allen Fällen ist es wichtig, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Erstwohnsitzes aufzuführen.

Am einfachsten geht das anhand der Wahlbenachrichtigung, die mittlerweile bei Ihnen eingetroffen sein sollte. Generell gilt: Sie müssen nicht warten, bis Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Benachrichtigung enthält auf der Vorderseite auch einen QR Code, der direkt zum (bereits ausgefüllten) Online-Antragsformular führt. 

Den Antrag können Sie übrigens jederzeit stellen, auch wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Achtung: Sicherheitsproblem mit dem aufgedruckten QR Code

Blieskastel und einige andere Gemeinden haben sich dazu entschieden, einen QR Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufzudrucken, mit dem der Briefwahlantrag einfacher gestellt werden kann. Gute Idee, aber leider schlecht umgesetzt: Wenn Sie nicht aufpassen, sind Ihre Daten in den Händen Dritter, denn der Zugang zu Name, Anschrift und Geburtsdatum ist nicht geschützt.

Der Zugriff auf Ihre Daten kann auch dann noch erfolgen, wenn Sie schon längst Ihren Antrag ausgefüllt haben. Wie Sie den Briefwahlantrag sicher stellen können, werden wir in einem gesonderten Beitrag veröffentlichen. Die wichtigsten Hinweise lesen Sie in diesem Beitrag.

Davon abgesehen werden Ihre persönlichen Daten zu einer Firma in Berlin übermittelt – ohne dass Sie davon Kenntnis haben, geschweige denn Ihre gesetzlich zugesicherte Einverständniserklärung abgeben könnten.

Dieses Unternehmen wickelt die elektronischen Anträge ab. Da hier massenhaft persönliche Daten außerhalb der direkten Kontrolle der Behörden gespeichert werden, ist mit Hackerangriffen zu rechnen. Inwieweit ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält noch nicht einmal ein Hinweis darauf, dass Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden oder bereits wurden, was unserer Ansicht nach ein klarer und schwerer Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) darstellt. Sie können mangels Wissen, an wen Sie sich wenden könnten, weder der Übermittlung widersprechen, noch Auskunft oder Löschung beantragen. 

In Rücksprache mit der Stadt Blieskastel soll zumindest nachträglich eine entsprechende Information veröffentlicht werden. Die Stadt hat zugesagt, die Mängel zumindest zu überprüfen.

Am 25.5. war die Seite für die Briefwahlanträge zudem in einem Wartungsmodus. Während dieser Zeit wurde eine Wartungsseite angezeigt, welche Google-Schriften mit eingebunden hatte. Dies ist ebenfalls laut DSGVO nicht zulässig, aus gutem Grund: Wer also am 25.5. den QR Code gescannt hat, hat gleichzeitig Google den Zugang auf seine persönlichen Daten gewährt bzw. tut es noch, da der Link nicht verfällt und die Protokolle des amerikanischen Konzerns ganz sicher nichts vergessen.

Ein Mangel, der gar nicht zu beheben ist, ist die Tatsache, dass die Links und damit der Zugriff auf die Daten ungeschützt sind. Das Risiko liegt hier in der verwendeten QR Code App. Eine App, die die gescannten Codes auf Server des Herstellers oder von Dritten überträgt, ermöglicht, dass Ihre personenbezogenen Daten samt Geburtsdatum hinterher ausgelesen und ggf. missbräuchlich verwendet werden. Hier ist also Vorsicht geboten. Verwenden Sie unbedingt nur eine vertrauenswürdige App! 

>> Wenn Sie sich genauer über das Risiko informieren möchten, schauen Sie sich dieses Video auf Youtube an (externer Link zu Youtube).

Was sind denn die „Briefwahlunterlagen“?

Für die Kommunalwahl erhalten sie ihren Wahlschein, ihre Stimmzettel (jeweils für die Gemeinderatswahl, Ortsratswahl, Kreistagswahl, Wahl des Bürgermeisters), ihren Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl.
Für die Europawahl erhalten sie ebenfalls den Wahlschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zu Briefwahl.

Wie wählen Sie schriftlich?

Zunächst füllen Sie die Stimmzettel aus. Außer dem jeweiligen Kreuz dürfen Sie nichts auf dem Stimmzettel vermerken, sonst ist Ihre Stimme ungültig.

Die Stimmzettel werden dann in den Stimmzettelumschlag gesteckt; auf auf diesem dürfen Sie nichts vermerken.

Die Stimmzettelumschläge stecken Sie dann in den Wahlbriefumschlag, verschließen diesen und werden ihn in einen Briefkasten der Deutschen Post. Die Post transportiert den Umschlag zum Wahlbüro. Am Wahltag werden die Umschläge geöffnet und die Stimmen ausgezählt.

Achten Sie daher darauf, ihre Stimmzettel rechtzeitig zurückzusenden.

Gibt es eine Deadline für die Beantragung?

Rein theoretisch kann die Briefwahl bis zum Freitag vor der Wahl (24.05.19) beantragt werden – in plötzlichen Krankheitsfällen sogar bis 15 Uhr am Wahltag. Aber wollen wir so einen wichtigen Schritt bis auf den letzten Drücker verschieben? Eher nicht! Im besten Falle beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich. Dann kann auf dem postalischen Wege auch nichts zu knapp werden. Fakt ist: Die Wahllokale schließen am 26. Mai um 18 Uhr! Verschicken Sie Ihren Briefwahlumschlag deshalb bitte spätestens am Mittwoch oder Donnerstag vor der Wahl. In allen späteren Fällen heißt es: Unterlagen bitte selbst bei der Behörde einwerfen!

 

Entstehen bei der Briefwahl Kosten?

Grundsätzlich nicht. Der Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel kann einfach in den Briefkasten eingeworfen werden – und er kommt an. Sie können – wie oben aufgeführt – den Wahlbriefumschlag auch persönlich bei Ihrer Behörde abgeben. Aber: Wenn Sie die Briefwahl per Post beantragen und Brief oder Wahlbenachrichtigung abschicken, sind die entsprechenden Porto- und Papier-Kosten zu tragen.

 

Sie sind wahlberechtigt, aber im Ausland. Was tun?

Trotzdem per Brief wählen! Einzige Unterschiede: Sie müssen bei der Beantragung auch die entsprechende Adresse nennen und den Wahlbriefumschlag, der Ihren Stimmzettel beinhaltet, ausreichend frankieren.

 

Hin und her… Kann man nicht einfach direkt zur Tat schreiten?

Klar, das können Sie auch! Wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragt haben und sie persönlich in Ihrer Behörde abholen, können Sie auch direkt dort wählen und Ihren Wahlbriefumschlag abgeben – ohne den Postweg.