Der Landesbetrieb für Straßenbau hat Anfang 2023 in einem Gutachten festgestellt. dass die Lärmbelastung entlang der B423 derart hoch ist, dass Fördermöglichkeiten für passiven Lärmschutz bestehen.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können hier 75% der Kosten, etwa für dreifach verglaste Fenster, erstattet bekommen. Auch bereits getätigte Maßnahmen der letzten 10 Jahre sind förderfähig.
Aber die Vorgehensweise ist nicht klar und transparent. Um an die Fördergelder zu gelangen, muss man zunächst einen Antrag beim LfS stellen (formlos, per E-Mail genügt). Dann wird ein Gutachterbüro beauftragt (auf Kosten des LfS), das im Rahmen eines Vor-Ort-Termins geeignete Maßnahmen feststellt und die entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Darauf basierend können dann Angebote eingeholt werden.
Unklar ist, wer in den Genuss dieser Fördermittel kommt, wie die genaue Vorgehensweise ist und vor allem wie bereits getätigte Maßnahmen beurteilt werden.
Deshalb haben wir den LfS aufgefordert, im Rahmen einer Online-Präsentation Rede und Antwort zu stehen. Die Präsentation kann aufgezeichnet und dann für alle zur Verfügung gestellt werden.
Der LfS hat in einer Antwort lediglich angeboten, „Fragen schriftlich zu beantworten“. Die in der Präsentation im Bauausschuss der Stadt angebotene Unterstützung vor Ort wird nicht mehr erwähnt.
Auf Nachfrage, warum man eine Online-Präsentation scheue, kommt nun seit drei Wochen keine Antwort mehr.
WIr fordern deshalb:
- Die Durchführung einer Informationsveranstaltung vor Ort
- Deren Aufzeichnung und Bereitstellung als Video
- Die Bereitstellung schriftlicher Informationen zur genauen Vorgehensweise
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger leiden seit vielen Jahren an der extremen Lärmbelastung. Es darf auf keinen Fall sein, dass sie jetzt noch durch bürokratische Hürden gehemmt werden, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zügig in Angriff nehmen zu können.
Das passive Verhalten des LfS ist aus unserer Sicht unverständlich und unakzeptabel.