Grundrechte dürfen nur solange beschränkt werden, wie dies gesetzlich zu lässig ist

Solange unklar ist, ob Geimpfte das Virus übertragen, müssen auch für sie die gleichen Regeln gelten, wie für nicht Geimpfte.

Es ist derzeit nicht klar, ob Geimpfte das Virus weiter empfangen und übetragen können. Es ist noch nicht einmal klar, ob sie sich nicht weiterhin selbst infizieren mit einem allerdings nur leichten Verlauf der Krankheit. Solange nicht klar ist, dass Geimpfte das Virus weitergeben können, müssen für sie weiterhin die gleichen Beschränkungen gelten wie für Nicht-Geimpfte.

Wenn Geimpfte nicht mehr Überträger sind, fehlt die rechtliche Grundlage für Einschränkungen

Derzeit werden Studien betrieben z.B. von Pfizer, ob Geimppfte das Virus weiterhin übetragen können. Solllte sich herausstellen, dass sie das Virus nicht mehr übertragen können, ist eine Beschränkung der Geimpften rechtlich nicht mehr abgedeckt. Ihnen müssen daher ihre Grundrechte der freien Bewegung wieder zurückgegegeben werden. Die ethische Frage, ob dann die Gesellschaft gespalten wird, ist dabei nicht zu stellen. Sie stellt sich nicht mehr aufgrund der klaren Rechtslage.

Nur eine schnelle Impfung verhindert die Spaltung der Gesellschaft

Um eine Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden, gibt es dann nur ein Mittel: die rechtzeitige Beschaffung von ausreichend Impfstoff und den Aufbau von hinreichedn großen Impfzentren mit einer effektiven Organisation zur Durchführung der Impfungen. 

Wie eine solche effektive Organisation von Impfzentren aufgebaut werden kann, zeigt das Beispiel in Bremen, wo Gesundheitsämter auf spezifische Erfahrungen von Unternehmen zurückgreifen. So hat die Stadt, in Kooperation mit mehreren ortsansässigen Unternehmen, mit Unterstützung eines Konzertveranstalters eine eigene web Seite entwickelt zur Vergabe der Impftermine; Personal von Hotelbetrieben , das derzeit in Kurzarbeit steht, wird eigesetzt, um Impfkandidaten durch den Impfprozesse zu führen. 

Vieleicht auch ein Modell für das Saaarland?